Drei Fehler, die vor dem Preisimport auffallen sollten
Eine neue Preisliste enthält mehr als neue Zahlen. Ein scheinbar unveränderter Preis kann sich auf eine andere Einheit beziehen. Eine Artikelnummer kann beim Öffnen verändert werden. Und ein fehlender Artikel ist noch kein Löschauftrag.
Die folgenden Fälle stammen aus der fiktiven Leistungsprobe. Sie zeigen, welche Entscheidungen ein Abgleich offenlegen sollte.
1. Eine führende Null ist Teil der Artikelnummer
000101 und 101 sind zunächst zwei verschiedene Schlüssel.Wird eine Artikelnummer als Zahl interpretiert, können führende Nullen verschwinden. Später sieht es so aus, als wäre der Artikel neu oder im Bestand nicht vorhanden. Öffnen Sie CSV-Dateien deshalb über einen Importweg, bei dem Sie die Artikelnummer ausdrücklich als Text behandeln können.
Eine fehlende Null darf nicht pauschal ergänzt werden. Zuerst muss feststehen, wie der Lieferant seine Artikelnummern definiert. Prüfen Sie außerdem, ob derselbe Schlüssel mehrfach vorkommt: Zwei unterschiedliche Preise für dieselbe Nummer brauchen eine Entscheidung.
2. Gleicher Betrag bedeutet nicht gleiche Kondition
Neu: 8,90 € je Karton
Ein reiner Zahlenvergleich würde keine Änderung melden. Tatsächlich ist die Bezugsgröße anders. Ohne bekannte Packungsmenge lässt sich kein vergleichbarer Stückpreis errechnen. Die Position gehört in die Prüfliste.
Dasselbe gilt für einen Währungswechsel. In der Probe stehen einmal 4,00 EUR und 4,00 USD gegenüber. Der gleiche Zahlenwert ist keine Bestätigung eines unveränderten Einkaufspreises. Ein Wechselkurs oder eine Mengenannahme darf nicht stillschweigend ergänzt werden.
3. Fehlende Artikel sind keine automatische Löschliste
Die Datei könnte nur eine Teilmenge enthalten. Der Artikel könnte ausgelaufen sein, versehentlich fehlen oder in einer anderen Liste stehen. Ein Abgleich sollte den Fall markieren und die vorhandenen Daten erhalten, bis die Bedeutung geklärt ist.
Auch „auf Anfrage“, ein leeres Preisfeld oder ein auffälliger Sprung brauchen eine Einordnung. In der Probe gilt eine Grenze von mehr als 20 Prozent. Das ist eine Beispielregel, keine allgemeingültige kaufmännische Grenze.
Was ein prüfbarer Importvorschlag braucht
- Einen bestätigten Zuordnungsschlüssel und eine eindeutige Preislogik.
- Quelle und Befund je betroffener Position.
- Eine getrennte Liste der offenen Fragen.
- Ein vorab vereinbartes Zielspaltenschema.
- Eine fachliche Freigabe, bevor das Produktivsystem verändert wird.
Ein technisch lesbares CSV allein beweist nicht, dass die Preise fachlich richtig sind. Die offene Prüfliste gehört deshalb zum Ergebnis.
Stand: 16. September 2026. Eigenes Beispiel mit fiktiven Artikeln. Die Anforderungen Ihres Systems und Ihre kaufmännische Freigabe bleiben maßgeblich.